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SATZUNG
DER VEREINIGTEN KIRCHEN- UND KLOSTERKAMMER
DER VEREINIGTEN KIRCHEN- UND KLOSTERKAMMER
§ 1
Status, Sitz, Geschäftsjahr
Status, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer ist eine rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts gemäß dem Erlass der Landesregierung über die vorläufige Neuordnung der Verhältnisse der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer, rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts, vom 30. No-vember 1994 (ThürStAnz S. 3023).
(2) Sie hat ihren Sitz in der Stadt Erfurt.
(3) Ihr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Stiftungszwecke
Stiftungszwecke
(1) Die Stiftung verfolgt mit ihren Erträgen ausschließlich unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Freistaat Thüringen. Die Stiftungszwecke im Sinne des § 2 des oben genannten Erlasses der Landesregierung sind
-1. die Unterstützung von Studenten und Graduierten, die unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse der Förderung bedürfen sowie die Unterstützung dem Schulunterricht oder dem Studium dienender Einrichtungen der Katholischen Kirche, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen und der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen – im folgenden : Evangelische Landeskirchen in Thüringen –sowie von Schülern dieser Einrichtungen, hinsichtlich der Schüler beschränkt auf jene, welche unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse der Förderung bedürfen,
-2. die Unterstützung hilfsbedürftiger Waisen,
-3. die Unterstützung der karitativen Arbeit der Katholischen Kirche und der Evangelischen Landeskirchen in Thüringen und ihrer Verbände,
-4. Beiträge zur Errichtung und Erhaltung kirchlicher Gebäude und ihrer Ausstattung und
-5. die Förderung des gottesdienstlichen Lebens.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Stiftungsleistung besteht nicht.
(3) Die Stiftung kann die Verwaltung einer Stiftung übernehmen, deren Stiftungszweck einem der in Absatz 1 Satz 2 genannten Stiftungszwecke entspricht. Sie kann zur Deckung ihrer Verwaltungsauslagen von dieser Stiftung einen Beitrag erheben, dessen Höhe 25 vom Hundert der Einnahmen der verwalteten Stiftung nicht überschreiten darf.
(4) Die Verfolgung eines Stiftungszwecks der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer darf durch die Verwaltung einer anderen Stiftung nicht beeinträchtigt werden.
Kontakt:
Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer Erfurt
Tel.: 0361/2252301
Fax: 0361/2252270
Email: info@klosterkammer-erfurt.de
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 07.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 07.00 – 13.00 Uhr
